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Einleitung

Um den zeroHAUS-Standard sicher zustellen, erfolgt eine mehrstufige Zertifizierung.

Vorläufige Zertifizierung (Stufe 1)
Die vorläufige Zertifizierung erfolgt zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes. Hierbei wird die Einhaltung der rechnerischen Anforderungen an den zeroHAUS-Standard geprüft. Die vorläufige Zertifizierung ist für maximal 1 Jahr gültig.

Zwischenprüfung (Stufe 2)
Die Zwischenprüfung erfolgt spätestens zum Zeitpunkt des Gebäudebezugs. Vom Errichter des Gebäudes ist nachzuweisen, dass die rechnerischen Kennwerte bei der Bauausführung auch tatsächlich eingehalten werden. Zur Sicherstellung der Luftdichtheit der Gebäudehülle ist ein BLOWER DOOR TEST durchzuführen. Die Qualität der verbauten Materialien ist anhand von Lieferscheinen bzw. Ü-Zeichen sowie anhand der technischen Datenblätter nachzuweisen. Nach erfolgreicher Zwischenprüfung verlängert sich die Laufzeit des vorläufigen Zertifikats um weitere 3 Jahre.

Abschließende Zertifizierung (Stufe 3)
Die abschließende Zertifizierung erfolgt anhand der Betriebskostenabrechnung (Wärme und Elektrizität) im ersten Betriebsjahr. Aufgrund von Unwägbarkeiten, die hauptsächlich durch den Einfluss der Nutzer/Bewohner entstehen, ist ein Sicherheitszuschlag vorgesehen, der bei Einhaltung der Vorgaben aus Stufe 1 und 2 in der Regel die Einhaltung der Verbrauchswerte sicher stellt. Die abschließende Zertifizierung weist eine Laufzeit von 20 Jahren auf.


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